Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht

Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen in Zukunft wichtig? 

Und: Für wen ist die Nachberichterstattung Pflicht? Auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) plant die Europäische Union eine Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen in der EU, die an der Börse gelistet sind (ausgenommen Kleinstunternehmen) oder zwei dieser drei Kriterien erfüllen.

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Das ist in der Europäischen Union für rund 50.000 Unternehmen und in Deutschland für etwa 15.000 Firmen relevant. Nach derzeitigem Stand müssen NFRD berichtspflichtige Unternehmen ab 1. Januar 2025, rückwirkend für das Geschäftsjahr 2024, ihre Nachhaltigkeitsinformationen in einem gesonderten Lagebericht offenlegen. Die Berichtserstattung erfolgt nach den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), diese werden derzeit von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet. Große Unternehmen, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, sollen 2026 für das Geschäftsjahr 2025 folgen. Für börsennotierte KMU soll die Berichtspflicht 2027 für das Geschäftsjahr 2026 gelten.

Je nach Ihrer Unternehmensgröße kann die Erstellung des ESG-Reports mehrere Monate benötigen!

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CSR-Richtlinie: Doppelte Wesentlichkeit

Zu berücksichtigen ist die „Double Materiality“ (Doppelte Wesentlichkeit), das bedeutet: die Unternehmen müssen künftig die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten nach 
innen – also auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens selbst – aufzeigen als auch die Wirkung nach außen. Dabei sollen positive wie negative Aspekte beleuchtet werden und nicht nur die gegenwärtigen, sondern auch die vergangenen und potenziell zukünftigen. Die Sachverhalte sind als wesentlich einzustufen, wenn sie aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten für den Geschäftserfolg entscheidend sind. Hierzu sind qualitative Aussagen zur Strategie und Umsetzung gefordert als auch quantitative Messgrößen (Key Performance Indicators) der Ziele und der Zielerreichung.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Immer öfters Kür – auch ohne Pflicht

Auch Unternehmen, die den oben genannten Kriterien nicht entsprechen und damit keine Nachhaltigkeitsberichtspflicht haben, integrieren Corporate Sustainability fest in ihr Wertesystem – wenn nicht sogar die ganze Gründungsidee auf dem Thema Nachhaltigkeit basiert. Denn es gibt:

Weitere wirtschaftliche Gründe für Unternehmen,
sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinander zu setzen.

Investoren

Laut einer EY-Studie beziehen seit der COVID-19-Pandemie 90 % der institutionellen Investoren immer häufiger Nachhaltigkeitskriterien in ihre Investitionsentscheidungen mit ein. (Quelle: EY, Studie: IS your ESG data unlocking long term value, 2022)

Kunden

Das Ergebnis einer McKinsey-Studie ergab, dass in, während und nach der Pandemie 78 % der Konsumenten beim Einkauf auf nachhaltige Produkte achten und 51 % der befragten Personen bereit sind, mehr Geld für nachhaltige Produkte auszugeben. (Quelle: McKinsey, PM nachhaltiger Konsum, 2022)

Mitarbeiter

Dass Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert bei ihrem Arbeitgeber hat, finden 76 % der Beschäftigten in Deutschland wichtig, so eine StepStone-Umfrage. Weitere 47 % gaben an, im Falle eines Jobwechsels gezielt nach Stellen bei nachhaltigen Unternehmen zu suchen. (Quelle: Haufe, Nachhaltige Arbeitgeber sind attraktiver, 2022)

Lieferketten

Hersteller fordern ihre Zulieferer und Vertriebskanäle auf, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten offen zu legen. Viele Unternehmen denken bereits über ein S-Rating (Sustainability Rating) nach. Wobei bei Nichterfüllung der angeforderten Kriterien im schlimmsten Fall sogar eine Beendigung der Geschäftsbeziehung stehen kann. Analogien lassen sich zu einer ISO 9000ff Qualitätsmanagement- Zertifizierung oder einer Compliance-Erklärung ziehen.

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